DAUERGRABPFLEGEGE
Sicherheit über viele Jahre
Was ist Dauergrabpflege?
Dauergrabpflege ist die vertraglich vereinbarte langjährige Pflege eines Grabes durch unsere Fachkräfte. Der Vertag läuft mindestens 5 Jahre und kann darüber hinaus beliebig lang festgelegt werden. Während der Laufzeit wird die Grabstelle nach Ihren Vorstellungen gepflegt.
Vorteile eines Dauergrabpflege-Vertrages
Mit der Dauergrabpflege leisten Sie Vorsorge für die Zeit, in der Sie selber nicht mehr so aktiv sind wie jetzt. Damit entlasten Sie sich und Ihre Angehörige.
Wann beginnt der Dauergrabpflege-Vertrag?
Die Grabpflege beginnt entweder auf Abruf durch den Auftraggeber oder zu einem festgelegten Datum oder erst nach dem Ableben des Auftraggebers.
Welche Leistungen kann ich erwarten?
Alle Leistungen werden individuell mit uns abgesprochen und detailliert im Vertrag festgelegt. Vom Sauberhalten der Grabfläche bis zur umfassenden Grabgestaltung und Pflege. Vom Bepflanzen, Gießen, Düngen und Schneiden bis zum liebevollen Blumengruß zu besonderen Gedenktagen.
Wer überwacht die Grabpflege?
Die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH überwacht in Ihrem Auftrag unsere Grabpflegeleistungen und rechnet auch alle anfallenden Kosten mit uns als ausführenden Gärtner ab. Die Gesellschaft für Dauergrabpflege garantiert eine fortwährende gärtnerische Pflege, die mündelsichere Anlage des eingezahlten Kapitals und führt die anfallenden, jährlichen Zinsen dem Treuhandkonto zu, sodass Kostensteigerungen aufgefangen werden können.
Wenn Sie mehr wissen möchten, beraten wir Sie gerne oder senden Ihnen umfangreiches Informationsmaterial zu.
DAUERGRABPFLEGEGEGESELLSCHAFT
Ein Dauergrabpflege-Vertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Friedhofsgärtner und dem Kunden (Treugeber) unter Mitwirkung der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH als Treuhandstelle. Die Treuhandstelle ist verpflichtet, die Vertragssumme, die als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss geleistet wird, treuhänderisch zu verwalten und die Erträge vertragsgemäß zu verwenden. Die Gelder werden mündelsicher angelegt und die jährlich anfallenden Zinserträge Ihrem Treuhandkonto gutgeschrieben. Zu den Aufgaben der Treuhandstelle gehört neben der Verwaltung der Verträge und der jährlichen Bezahlung des beauftragten Friedhofsgärtners auch dessen Überprüfung. In regelmäßigen Abständen kontrollieren qualifizierte Mitarbeiter die Ausführung der vereinbarten Leistung.
Gesellschafter sind mit 75 % der Landesverband Gartenbau Westfalen Lippe e. V. und mit 25 % die Sparkassen. Beide stehen für ein Höchstmaß an Qualität.